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Die Geschichte der Zeitarbeit

Aus der Not geboren

Ein Personalengpass veranlasste zwei amerikanische Rechtsanwälte im Jahre 1948 eine besondere Dienstleistung anzubieten. Aaron Scheinfeld und Elmer Winter benötigten für die Erstellung eines juristischen Schriftstückes einen Mitarbeiter. Sie stellten fest, dass kein Unternehmen kurzfristig Personal zur Verfügung stellt.

Daraufhin gründeten die beiden Herren das erste Zeitarbeitunternehmen.

Die Deutsche Geschichte der Zeitarbeit beginnt bereits nach dem ersten Weltkrieg. Durch das Arbeitsnachweisgesetz von 1922 wird das entgeltliche Vermitteln von Arbeitskräften damals geregelt. 1927 werden Teile davon in das neue Gesetz über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) übernommen. Durch eine Notverordnung von 1931 des Reichspräsidenten werden den Vermittlern die vollen Arbeitgeberverpflichtungen auferlegt. 1935 wurde die Vermittlungstätigkeit in der Branche durch die Herrschaft der Nationalsozialisten zum uneingeschränkten Monopol. Die damalige Zeitarbeit gab es damit nicht mehr.

Erst 1952 wurde die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegründet und damit traten die alten Regelungen des AVAVG von 1927 wieder in Kraft. 1962 gründete ein Schweizer Unternehmen eine Niederlassung in Hamburg, wobei die Bundesanstalt für Arbeit ihr Monopol der Arbeitsvermittlung bedroht sah und Strafantrag stellte...

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April 1967

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass die Ausdehnung des Arbeitsvermittlungsmonopols auf die Arbeitnehmerüberlassungsverträge durch AVAVG nicht mit dem Grundrecht der freien Berufswahl vereinbar ist und unter welchen Voraussetzungen der Weg für die geregelte und konzessionierte Zeitarbeit freigemacht wird.

Januar 1969

Der Vorläufer des heutigen Bundesverbandes Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA), der Unternehmensverband für Zeitarbeit e.V. (UZA) wurde gegründet.

Juni 1970

Unterzeichnung des ersten Tarifvertrages für Angestellte zwischen dem Unternehmensverband für Zeitarbeit e.V. und der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG).

Juli 1970

Die Kriterien zur Abgrenzung der zulässigen Arbeitnehmerüberlassung von der verbotenen Arbeitsvermittlung werden vom Bundessozialgericht festgelegt.

August 1972

Verabschiedung des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) durch den Bundestag, um einen sozialen Mindestschutz von Zeitarbeitnehmern zu gewährleisten. Gleichzeitig wird die Bundesregierung beauftrag, alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht über die Anwendung dieses Gesetzes vorzulegen.

März 1976

Der Unternehmensverband für Zeitarbeit e.V. (UZA) und der Bundesverband Personalleasing (BPL) schließen sich zusammen zum Bundesverbandes Zeitarbeit Dienstleistung auf Zeit e.V. (BZA).

Januar 1982

Gesetzliches Verbot für die Arbeitnehmerüberlassung in Betrieben des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, da in dieser Branche die meisten Arbeitgeberpflichten und soziale Selbstverständlichkeiten missachtet wurden. Auch die dagegen eingereichte Verfassungsklage wurde 1988 zurückgewiesen.

Mai 1985

Das Beschäftigungsförderungsgesetz tritt in Kraft. Die bisherige maximale Einsatzdauer von 3 Monaten bei einem Zeitarbeitskunden wird auf 6 Monate verlängert.

1987

Gründung der Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen e.V. (INZ)

Juli 1988

In dem sechsten Erfahrungsbericht zur AÜG der Bundesregierung über die Zeitarbeit bestätigt sich, dass die Zeitarbeit in "geordneten Bahnen" läuft.

November 1989

Das Beschäftigungsförderungsgesetz von ´90 wird verabschiedet und die Einsatzdauer von Zeitarbeitnehmern im Kundenbetrieb von 6 Monaten bis Dezember 1995 verlängert

.

August 1992

In dem 7. Erfahrungsbericht der Bundesregierung heißt es: "Die legale Arbeitnehmerüberlassung hat sich im Berichtszeitraum erneut zur Deckung kurzfristigen Arbeitskräftebedarfs bewährt.

Januar 1994

Die maximale Überlassungsdauer von bisher 6 Monaten für Zeitarbeitnehmer wird auf neun Monate verlängert.

August 1994

Das so genannte Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit wird gekippt, die private gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung wird zugelassen.

März 1995

Der Gesetzgeber soll bestimmte Restriktionen im Recht der Zeitarbeit beseitigen, dagegen bietet der BZA an, dass innerhalb eines Jahres 280.000 zusätzliche Einstellungen erfolgen.

April 1996

Ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums über ein Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (AFRG) wird vorgelegt, dieser sieht auch Änderungen am AÜG vor.

Juni 1996

Das Bundeskabinett beschließt die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), wobei der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums im Sinne weiterer Flexibilität für Zeitarbeitsunternehmen überarbeitet wurde.

September 1996

Im 8. AÜG-Erfahrungsbericht der Bundesregierung wird der Zeitarbeitsbranche bestätigt "einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren eines ordnungsgemäßen Arbeitsmarktes" geleistet zu haben.

März 1997

Die Reform des AÜG wird vom Bundestag beschlossen, wobei im Mittelpunkt die Lockerung Beschäftigungshemmender Bestimmungen sind.

April 1997

Die AÜG-Reform tritt in Kraft.

Die wichtigsten Neuregelungen:

  • maximale Überlassungsdauer eines Zeitarbeitnehmers nun 12 statt 9 Monate
  • einmalige Zulassung der zeitlichen Deckungsgleichheit von Ersteinsatz und Arbeitsvertrag
  • einmalige Zulassung eines befristeten Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes in der Person des Abreitnehmers sowie wiederholte Zulassung lückenlos aufeinander folgender befristeter Arbeitsverträge mit demselben Zeitarbeitnehmer
  • einmalige Zulassung der Wiedereinstellung eines ehemaligen Zeitarbeitnehmers ohne Wartefrist

April 1997

Auf der Mitgliederversammlung des BZA wird die Erweiterung des Satzungswerkes auf Personalvermittlung, Personalberatung, Outsourcing, Outplacement und Personaldienstleistung beschlossen. Der neue Verbandsname lautet: Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.

Januar 1998

Ein neuer Gefahrentarif der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft tritt in Kraft. Es kommt zu massenhaft Protest und Rechtsmitteleinlegungen.

1999

Für die Expo in Hannover wird ein Tarifvertrag mit der IG-Metall abgeschlossen.
Ein Entwurf des 1. AÜG-Änderungsgesetzes der CDU/ CSU Bundestagsfraktion mit dem Ziel des Abbaus von Arbeitslosigkeit und einer wirkungsvollen Nutzung der Zeitarbeit für den flexiblen Arbeitskräfteeinsatz.

Januar 2002

Das Job-AQTIV Gesetz tritt in Kraft.

Die Ausdehnung der Überlassungsdauer auf 24 Monate wurde durchgesetzt, allerdings muss der Verleiher ab dem 13. Monat dem überlassenen Mitarbeiter die Vergütung bezahlen, die bei dem Entleiher für eine vergleichbare Tätigkeit bezahlt werden würde. In der betrieblichen Praxis hätte das zu einer erheblichen Verteuerung geführt und wurde dementsprechend nur selten genutzt.

Dezember 2002

Gründung der Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e.V. (MVZ) in Berlin.

Übernahme des Vorstandsvorsitzes durch unseren geschäftsführenden Gesellschafter Herrn Thomas Gläser

23. Dezember 2002

Verabschiedung des 1. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(u.a. Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes)

Februar 2003

1. Berliner Zeitarbeitskonferenz mit 187 Teilnehmern

Juni 2003

Erfolgreicher Tarifabschluss mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und der PSA

Januar 2004

Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmerüberlassung wurden im Zuge der "Hartz-Vorschläge" wesentlich geändert:

  • es gibt keine Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer
  • das Synchronisationsverbot und die Wiedereinstellsperre sind aufgehoben
  • die Gleichbehandlungspflicht der Zeitarbeitnehmerschaft mit den vergleichbaren Stammbeschäftigten im Kundenbetrieb wird gesetzlich eingeführt
  • Besonderheiten der Zeitarbeitsbranche dürfen tariflich geregelt werden

September 2004

Gründungsversammlung des Arbeitsgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister (AMP)

August 2005

Verschmelzung des MVZ auf den AMP

Dezember 2005

Verschmelzung des INZ auf den AMP

Die Verschmelzung der mittelständischen Zeitarbeitverbände erfolgte um gemeinsam die Interessen der mittelständischen Dienstleistungsunternehmen gegenüber der Politik, Öffentlichkeit und Gewerkschaften besser vertreten zu können.

Der AMP ist bereits jetzt mit z. Zt. 873 Mitgliedern und ca. 100.000 Mitarbeiter der mitgliederstärkste Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche. Beschäftigungspolitisch hat die Zeitarbeit in der Bundesrepublik Deutschland an Bedeutung gewonnen, immer mehr Unternehmen nutzen die Möglichkeit ihre Flexibilität durch den Einsatz von Zeitpersonal zu erhöhen, die Tendenz ist weiterhin steigend. Auch die Akzeptanz dieser flexiblen Arbeitsform ist durch den Abschluss von Flächentarifverträgen innerhalb der Gesellschaft verbessert worden. Im Gegensatz zu sog. Headhuntern, die überwiegend Leitungsangestellte vermitteln, überlassen und vermitteln Personaldienstleistungsunternehmen Mitarbeiter aus allen Berufsgruppen und Qualifikationsstufen. Personalleasing ist in Deutschland eine Wachstumsbranche. In den letzten Jahren liegt die Wachstumsrate im zweistelligen Bereich und die Zahl der Mitarbeiter hat sich allein in der Zeit von 1996 bis 2000 verdoppelt. Im Jahr 2000 wurden ca. 500.000 Menschen in Zeitarbeitsfirmen angestellt, davon 300.000 Arbeitslose, 236.000 Beschäftigte wurden in dieser Zeit in ein festes Arbeitsverhältnis von einem anderen Unternehmen übernommen.

Im Europäischen Vergleich steht Deutschland am unteren Ende in Europa, der Anteil der Zeitarbeitnehmer, im Verhältnis zu 100 Arbeitnehmern gesetzt, liegt gerade einmal bei 0,9 Prozent. Der Anteil von Zeitarbeitnehmern in England liegt bei 4,7 Prozent, in den Niederlanden sind es 4,5 Prozent und in Frankreich 2,1 Prozent. So ist auch hier erkennbar, es gibt ein enormes Wachstumspotential in Deutschland.

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Manfred Riemer, Stefan Meinecke (Geschäftsführer)

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